Am 18.06.2019 soll im Niedersächsischen Landtag das Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drs. 18/03763) verabschiedet werden. Aus diesem Anlass hat der Landesvorsitzende des NBB Martin Kalt am 16.06.2019 einen "Brandbrief" an die Landtagsabgeordneten versandt. Hier der Wortlaut:
Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags,
die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Der NBB hatte in seinen „Musterklagen“ die Verfassungswidrigkeit der Besoldungshöhe im Klageweg geltend gemacht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist dieser Auffassung gefolgt und hat deshalb im November des vergangenen Jahres die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht, auch für diese Jahre, zur Entscheidung vorgelegt.
Die Höhe der Besoldung im Jahr 2013 war durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im April 2017 bereits selbst als verfassungswidrig zu niedrig angesehen. Es legte deshalb die Verfahren für dieses Jahr dem Bundesverfassungsgericht direkt zur Entscheidung vor.
Bei Vergleich der Entwicklung der Besoldung in diesen Jahren mit der Entwicklung bestimmter volkswirtschaftlicher Parameter (insbesondere Entwicklung der Gehälter der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und Entwicklung des Nominallohnindex) liegen, so das Bundesverwaltungsgericht, in den Fällen ausreichende Indizien vor, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordern. Diese Gesamtbetrachtung, die das Bundesverwaltungsgericht vorgenommen hat, erhärtet die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.
Es kann nicht genügen, wenn der niedersächsische Besoldungsgesetzgeber nun die Besoldung in dieser Besoldungsgruppe auf ein verfassungsgemäßes Niveau anhebt, da dadurch die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen eingeschmolzen würden. Deshalb hat die Anhebung der Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe, auch wenn diese zukünftig bei A5 liegt, automatisch eine entsprechende Anhebung auch in allen höheren Besoldungsgruppen zur Folge.
Die Landesregierung hat bisher nicht auf diese Rechtsprechung reagiert; auch mit diesem Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 nicht.
Für den NBB ist dieses ein Affront gegenüber den Entscheidungen der Gerichte.
Deshalb fordert der NBB Sie auf, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern.
Als NBB fordern wir Sie vielmehr auf, als Vertreter des Landes Niedersachsen Ihrer Verantwortung für alle Beamtinnen und Beamten gerecht zu werden und endlich eine verfassungsmäßige Besoldung zu zahlen. Die Forderungen des NBB und seiner Mitgliedsgewerkschaften und Verbände nach einer wirklichen 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses sowohl in zeitlicher als auch inhaltlichen Hinsicht kennen Sie. Ebenso erwarten wir als NBB endlich eine deutliche Bewegung beim Thema „Weihnachtsgeld“. Um die Besoldung in Niedersachsen auf verfassungskonforme Füße zu stellen fordert der NBB seit langem eine Besoldungskommission. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner hierzu jederzeit zur Verfügung, Packen Sie jetzt das dringende Problem an!
Ihr
Martin Kalt
Landesvorsitzender