30. Oktober 2018

Bundesverwaltungsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Besoldung bestätigt

Die Landesregierung wird erneut zum Handeln aufgefordert

 

Was sich bereits nach der mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am vergangenen Donnerstag abzeichnete, wurde heute bestätigt: das Bundesverwaltungsgericht hat für die Beamten im aktiven Dienst, eine verfassungswidrige Unteralimentation auch in den anderen Jahren angenommen und bittet daher das Bundesverfassungsgericht, über die Vereinbarkeit der niedersächsischen Besoldung mit dem Grundgesetz zu entscheiden. Das Verfahren für den Ruhestandsbeamten wurde ausgesetzt.

Auf Bestreben und mit Unterstützung des NBB haben Beamte des Landes Niedersachsen gegen die Streichung des sogenannten Weihnachtsgeldes seit 2005 und die dadurch nach ihrer Auffassung resultierende Unteralimentierung geklagt.

Der Landesvorsitzende Martin Kalt zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vorlagebeschluss und bekräftige nochmals seine Aussage von Donnerstag „Das Bundesverwaltungsgericht hält unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung in Niedersachsen von 2005-2012, sowie 2014-2016 für verfassungswidrig zu niedrig. Daher hat es das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Vorlagebeschluss gebeten, dies explizit für Niedersachsen festzustellen.“ Kalt weiter mit Blick auf die Landesregierung und die Aussage von Finanzminister Hilbers – dieser geht davon aus, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist – „wir stehen als NBB nach wie vor für Gespräche zur Verfügung, um endlich eine positive Lösung für die beamteten Beschäftigen in Niedersachsen zu erreichen und erwarten nach diesem klaren Signal des Bundesverwaltungsgerichts endlich auch entsprechende Vorschläge. Die Zeit der Absichtserklärungen ist lange vorbei, diese müssen endlich auch umgesetzt werden“.