Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen) und dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und den dort vereinbarten Entgelttabellen.
zu den Entgelttabellen (dbb.de)