NBB fordert umgehende Nachbesserungen am Gesetzentwurf
Der 1. Landesvorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion (NBB), Alexander Zimbehl, hat heute im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages deutliche Kritik am Gesetzentwurf zum neuen Kita-Gesetz geübt.
Der 1. Landesvorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion (NBB), Alexander Zimbehl, hat heute im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages deutliche Kritik am Gesetzentwurf zum neuen Kita-Gesetz geübt.
„Der vorgelegte Gesetzentwurf ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde. Die Planungen des Kultusministers gehen an allen wesentlichen und aktuellen Grundsätzen vorbei und bedeuten ein Trauerspiel für die frühkindliche Bildung in Niedersachsen!“, so Alexander Zimbehl am Rande des Ausschusses.
Nach Auffassung des NBB ist insbesondere die personelle Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut unzureichend geregelt.
„Der Mangel an Fachkräften im Elementarbereich hat in den vergangenen Jahren deutlich Wirkung gezeigt“, so Zimbehl. „Nunmehr bestünde die Möglichkeit, durch finanzielle Anreize diesem Mangel endlich Rechnung zu tragen, die entscheidenden Rahmenbedingungen zu schaffen und junge Leute mit daraus resultierenden Anreizen für den Erziehungsberuf zu gewinnen. Hier findet sich im Gesetzesentwurf aber keine einzige Zeile“.
Seit der letzten Novelle des Kita-Gesetzes vor über einem Vierteljahrhundert hat sich die Gesellschaft und Bevölkerungsstruktur erheblich verändert. Die Erzieherinnen und Erzieher haben zunehmend die Aufgabe, Sprachförderung und Erziehungsauftrag wahrzunehmen und vor allem die Kinder auf die ersten schulischen Schritte vorzubereiten. Eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen ist das Land Niedersachsen aber seit 1993 schuldig geblieben.
„Bildung ist das wesentliche Element unserer Gesellschaft, wer frühkindliche Bildung vernachlässigt, verliert komplette Generationen aus den Augen!“, so der 1. Landesvorsitzende des NBB, Alexander Zimbehl.
Aber auch die betroffenen Kinder und ihre Eltern erfahren durch den Gesetzentwurf mehr Nachteile als Vorteile. So bemängelt der NBB, dass die dringend erforderliche 3. Fachkraft, sowohl in den Regel- als auch in den Krippengruppen, nach wie vor nicht verankert ist. Gleichzeitig soll sogar die vorgesehene Gruppengröße nicht verringert, sondern zusätzlich erhöht werden.
„Die Eltern sind zwar in den Genuss einer Kita-Beitragsfreiheit in Niedersachsen gekommen. Diese bringt aber wenig, wenn aufgrund übervoller Gruppen kein Kindergartenplatz angeboten werden kann und außerdem die Rahmenbedingungen in den niedersächsischen Kita`s nicht nachhaltig verbessert werden“, so der Verbandsvorsitzende Alexander Zimbehl.
Gegenwärtig werden in Krippengruppen bis zu 15 Kinder, in Regelgruppen bis 25 Kinder und in Hortgruppen bis 20 Kinder betreut. Der Einsatz der derzeit vorhandenen pädagogischen Kräfte hat einen Verteilungsschlüssel im Krippenbereich von 1:5 Kindern, im Regelbereich von 1:12,5 und im Hortbereich von 1:10 Kindern. Der NBB fordert den von der Bertelsmann-Stiftung empfohlenen Personalschlüssel für Kinder unter 3 Jahren von 1:3 und für Kinder ab 3 Jahren von 1:7,5 umzusetzen. Dieser ist mit dem zusätzlichen Einsatz von Assistenten als Drittkraft zu gewährleisten.
„Wir brauchen zukunftsfähige Lösungen, die eine gute Betreuung und eine tatsächliche professionelle Interaktion von pädagogischen Fachkräften zugunsten der Kleinsten in unserer Gesellschaft voraussetzen. Durch das angedachte Platz-Sharing sind die Erziehenden zukünftig nicht mehr für 25 Kinder, sondern für bis zu 28 Kinder zuständig. Wie dies angesichts deutlich gestiegener Anforderungen in den Fragen der kindlichen Beobachtung, Sprachförderung und Elternbegleitung funktionieren soll, bleibt unerklärlich!“
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt liegt nach Auffassung des NBB in der nicht angepassten Erhöhung der Freistellungsstunden für Leitungskräfte, die seitens des NBB und seiner organisierten Fachgewerkschaften dringend eingefordert wurde.
Insbesondere vor dem Hintergrund der sich deutlich verändernden Herausforderungen wie die inklusive Ausrichtung der Kitas mit dem Rechtsanspruch auf einen Integrationsplatz wäre dieses zwingend erforderlich gewesen.
„Wer Integration und Inklusion in der frühkindlichen Erziehung will, der muss auch bereit sein zum einen dafür die erforderlichen Haushaltsmittel in die Hand zu nehmen, zum anderen aber vor allem die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Alexander Zimbehl. „Beides ist Kultusminister Tonne mit dem hier vorgelegten Gesetzesentwurf nicht im Ansatz gelungen – vielmehr hat er es geschafft die Situation sogar noch nachhaltig zu verschlechtern.“
Der NBB und seine beteiligten Mitgliedsgewerkschaften komba (Kommunalgewerkschaft), VBE (Verband Bildung und Erziehung) und KEG (Katholische Erziehergemeinschaft Niedersachsen) organisieren eine große Anzahl an Erzieherinnen und Erziehern in niedersächsischen Kindertagesstätten. Gemeinsam fordern sie Kultusminister Tonne auf, seinen Gesetzentwurf umgehend wieder zurück zu nehmen und noch vor der parlamentarischen Beratung nachhaltig im Interesse aller Beteiligten zu überarbeiten.