Offenbar rechnet nun auch das Niedersächsische Finanzministerium mit einer baldigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung. Der dbb niedersachsen führt bereits seit 2005 Klagen für eine verfassungsgemäße und amtsangemessene Besoldung und begleitet eigene Musterkläger durch die Instanzen. Seit 2018 liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dürfte nach Einschätzung des Finanzministeriums nun zeitnah entschieden werden.
Parallel dazu haben seit vielen Jahren zehntausende Beamtinnen und Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Inwieweit sich eine Entscheidung des Gerichts auch auf diese Zeiträume erstrecken wird, bleibt abzuwarten. Erstmals räumt das Niedersächsische Finanzministerium nun ein, dass eine Entscheidung zu Niedersachsen noch im laufenden Jahr erfolgen könnte.
Dabei richten sowohl der dbb Niedersachsen als auch die Landesregierung ihren Blick insbesondere auf das bereits ergangene Urteil zur Besoldung im Land Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat dort im Herbst neue Maßstäbe für die amtsangemessene Alimentation formuliert. Demnach genügt der bisherige Mindestabstand zur Grundsicherung nicht mehr. Künftig darf die Mindestbesoldung 80 Prozent des Median-Einkommens der Gesamtbevölkerung nicht unterschreiten.
Das Median-Einkommen beschreibt dabei nicht den Durchschnitt, sondern den mittleren Wert aller Einkommen: Die eine Hälfte der Bevölkerung verdient mehr, die andere weniger. Es gilt als besonders aussagekräftig, da es nicht durch extreme Ausreißer verzerrt wird. Für die Beamtenbesoldung bedeutet dies, dass sich die Einkommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten dauerhaft in einer nachvollziehbaren Relation zur allgemeinen Erwerbsbevölkerung bewegen muss und sich nicht abkoppeln darf.
Für Niedersachsen könnten sich daraus erhebliche finanzielle Konsequenzen ergeben. Das Finanzministerium räumt mittlerweile ein, dass mögliche Nachzahlungen für die Jahre 2005 bis 2022 im Raum stehen. Diese könnten den Landeshaushalt im ungünstigsten Fall mit bis zu 750 Millionen Euro pro Jahr belasten. Die Berechnungen gelten als komplex und zeitaufwendig, da unter anderem Tarifentwicklungen berücksichtigt werden müssen – ein Umstand, auf den der dbb niedersachsen seit Jahren hingewiesen hat.
Für die Jahre ab 2023 verweist das Land auf den eingeführten Familienergänzungszuschlag. Allerdings signalisiert das Finanzministerium inzwischen, dass auch insoweit eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei, und weicht damit von seiner bislang klaren Haltung ab.
Unabhängig davon treibt die Landesregierung aktuell die Umsetzung einer rückwirkenden Sonderzahlung für das Jahr 2025 voran. Vorgesehen sind 800 Euro für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 Euro für höhere Besoldungsgruppen sowie 250 Euro für Anwärterinnen und Anwärter. Der Niedersächsische Landtag soll nach derzeitigem Planungsstand im März darüber entscheiden.
Der dbb niedersachsen hat die Sonderzahlung in seiner Stellungnahme zum Besoldungsgesetz zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch zentrale Detailfragen und die Begründung kritisch bewertet. Der 1. Landesvorsitzende Alexander Zimbehl betonte ausdrücklich, dass eine einmalige Sonderzahlung, die weder Auswirkungen auf die Besoldungstabellen hat noch ruhegehaltfähig ist, die strukturellen Mängel der Besoldung nicht behebt, sondern lediglich kurzfristig überdeckt.
Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Landesseniorenvertretung, Jens Duden, stößt insbesondere die erneute Nichtberücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf deutliche Kritik. Gerade diese Personengruppe ist in besonderem Maße von inflationsbedingten Mehrausgaben betroffen. Da Versorgungsempfängerinnen und -empfänger aufgrund ihres Ruhegehaltssatzes über ein geringeres Einkommen verfügen, müssen sie einen deutlich höheren Anteil für grundlegende Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Heizung und Strom aufwenden – Bereiche, die zuletzt besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren.
Zusätzlichen Unmut verursacht die Tatsache, dass Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereits seit 2007 keine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) mehr erhalten. Verbale Wertschätzung kann eine angemessene finanzielle Anerkennung der geleisteten Lebensarbeit nicht ersetzen. Zudem gehört Niedersachsen zu den wenigen Bundesländern, die ihren Versorgungsempfängern weiterhin eine Sonderzahlung vorenthalten.
Im Ergebnis fordert Alexander Zimbehl den Gesetzgeber nachdrücklich auf, seiner verfassungsrechtlichen Fürsorge- und Alimentationspflicht gerecht zu werden und die einmalige Sonderzahlung für das Kalenderjahr 2025 auch auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auszuweiten. Zugleich bekräftigt der dbb Niedersachsen seine Forderung nach einer strukturellen Anpassung der Besoldungstabellen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben endlich vollumfänglich zu entsprechen.