Die erneuten Forderungen des niedersächsischen Steuerzahlerbundes (BdSt) nach massiven Kürzungen bei den Pensionen der Versorgungsempfänger, aber auch der Beihilfe, in Form höherer Eigenbeteiligung sind nicht berechtigt, höchst unseriös und wenig hilfreich.
Durch das „Notopfer“, das den aktiven Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen zur Sanierung des Landeshaushalts ab 2005 und anschließend als Maßnahme zur Konsolidierung der Landesfinanzen für die durch die Banken verursachte weltweite Finanzkrise auferlegt wurde, wurden in der Folge auch die Pensionäre bereits durch ein reduziertes Jahreseinkommen herangezogen. Die Pensionsansprüche sind durch ein Arbeitsleben im Öffentlichen Dienst erworben worden. Hierauf besteht für die Betroffenen ein rechtlicher Anspruch und dieser kann somit nicht als willkürliches Hilfsmittel einer Haushaltspolitik eingesetzt werden.
„Der erneute Versuch des BdSt hier gegen eine einzelne Gruppe Stimmung zu machen wird von uns aufs Schärfste zurückgewiesen. Das alljährliche Schauspiel, das hier aufgeführt wird, wird durch seine ständigen Wiederholungen nicht besser“, stellt sich der NBB-Vorsitzende Martin Kalt vor die Versorgungsempfänger. „In der Stellungnahme des niedersächsischen Steuerzahlerbundes hat dieser erneut nicht zu den über Jahrzehnte nicht erfolgten Rücklagen aus den Besoldungskürzungen, die das Land für die Versorgungskosten hätte bilden müssen, Position bezogen. Diese Gelder sind dem Allgemeinwohl für z. B. Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen in Bildung zugeführt worden. Auch unter diesem Aspekt sind die Forderungen völlig inakzeptabel!“