Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion begrüßt die im Rahmen des heutigen Landtagsplenums beschlossenen Änderungen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG).
Kern dieser Änderungen ist die nunmehr gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit, zukünftig Personalratssitzungen auf Wunsch der beteiligten Personalratsmitglieder auch im Rahmen von Telefon- oder Videokonferenzen durchzuführen. Unter besonderen Voraussetzungen gelten diese Regelungen nunmehr auch für Sitzungen der Einigungsstelle.
Die Möglichkeit der Durchführung von Personalratssitzungen im Zuge von Video- und Telefonschaltkonferenzen war im Rahmen der Corona-Pandemie bereits durch Verordnungen eingeräumt worden.
Nach Auslaufen der Rechtsgrundlagen des Gesetzes zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber dieses, aus unserer Sicht zu begrüßende, Instrument in das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz überführt. Gleichzeitig werden durch die Gesetzesänderungen die datenschutzrechtlichen Verantwortungen der Dienststelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten klargestellt.
Des Weiteren sieht der Gesetzgeber nunmehr ebenso ergänzend vor, dass Beschlussfassungen des jeweiligen Personalrats im Umlaufverfahren in schriftlicher Form erfolgen können. Auch diese nun normierte Regelung entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des NBB und wurde im Rahmen des vorgeschalteten Beteiligungsverfahrens deutlich gemacht.
Der Niedersächsische Landtag ist nunmehr mehrheitlich den Forderungen des NBB gefolgt und hat die dringend erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen und damit zur Stärkung der Personalratsarbeit in den Dienststellen die Möglichkeit geschaffen, auch weiterhin rechtssicher Personalratssitzungen in digitaler Form durchzuführen. Dabei ist es dem NBB gleichzeitig wichtig darauf hinzuweisen, dass dieses Instrument nicht aus Kostengründen, sondern maßgeblich zur Steigerung der Effektivität der Personalratsarbeit einzusetzen ist und somit klassische Präsenzsitzungen nicht ersetzen, wohl aber ergänzen soll.
Gleiches gilt für die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren, welches als ergänzendes Instrument aus Sicht des NBB ebenfalls die Handlungsmöglichkeiten der Personalräte weiterhin verstärkt.