In November haben wir an unsere Mitgliedsgewerkschaften und –verbände die jährliche Information, aus der sich ergibt, zu welchen Themen wir empfehlen vor Jahresende Widerspruch einzulegen bzw. einen Antrag zu stellen, um mögliche eigene Rechte zu wahren, versandt.
Diese kann – ebenso wie dazugehörige Musterwidersprüche – bei diesen angefordert werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Direktversand vom NBB an die Mitglieder nicht erfolgen kann.