Am 13. Oktober 2022 haben der NBB und der DGB - die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen in Niedersachsen – sowie der Niedersächsische Richterbund gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eine gemeinsame Erklärung zur Neufassung der Schwerbehindertenrichtlinien (SchwBRL) vom 04. Oktober 2022 unterzeichnet.
Darin stimmen die Parteien überein, dass durch die Neufassung der Schwerbehindertenrichtlinien vom 4.10.2022 keine inhaltliche Änderung zu der aus der bestehenden „Vereinbarung gem.§ 81 NPersVG zu den Schwerbehindertenrichtlinien“ vom 21.3.2016 (Nds., MBl. 2016 S. 401) übernommenen Regelungen vorgenommen wurde.
Ungeachtet von Abweichungen im konkreten Wortlaut entsprechen die Schwerbehindertenrichtlinien in der Sache der bestehenden Vereinbarung. In der Rechtsanwendung ist der Wortlaut der neugefassten Schwerbehindertenrichtlinien anzuwenden. Die Vereinbarung gem. § 81 NPersVG zu denSchwbRL vom21.3.2016 gilt bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung fort.
Es besteht Konsens über die umgehende Aufnahme von Verhandlungen zu einer neuen Vereinbarung
Der NBB wird über den weiteren Fortgang der Beratungen informieren.
Schwerbehindertenrichtlinien vom 04.10.2022
Kabinett beschließt Neufassung der Schwerbehindertenrichtlinien