Keine zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen
Die heute von Finanzminister Hilbers angekündigte wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen ist leider nur ein Kompromiss, denn es fehlt die zeitgleiche Übertragung.
Martin Kalt, Landersvorsitzender sagt dazu: „Natürlich ist es erfreulich, dass die wirkungsgleiche Übertragung erfolgt. Aber im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern erfolgt die Besoldungserhöhung erst zum 01. März und damit zeitverzögert und nicht zeitgleich, dies wird auch in den Folgejahren so sein. Damit sind wir selbstverständlich nicht zufrieden und der immer wieder gepriesenen Wertschätzung der Beamtinnen und Beamten und den gegebenen Zusagen wird damit nicht Rechnung getragen! Die Position Niedersachsen im letzten Drittel des Besoldungsrankings der Länder wird damit leider gefestigt.“
Auch zu der Ankündigung der SPD-Landtagsfraktion, dass es künftig wieder eine Sonderzahlung für die niedersächsischen Beamtinnnen und Beamten geben soll äußerte sich Kalt: „ Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, um eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes zu erreichen. Nun müssen aber auch Taten folgen und es muss - spätestens nach der Steuerschätzung - ein Betrag und der Zeitpunkt des Beginns wann die Beamtinnen und Beamten wieder mit einer Sonderzahlung rechnen können, genannt werden.“