Neben dem Niedersächsischen Beamtenbund warten selbstverständlich auch viele unserer Mitglieder der Mitgliedsgewerkschaften auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Alimentation. Da uns derzeit die Anfragen diesbezüglich wieder vermehrt erreichen, wollen wir hiermit einen kleinen Zwischenstand bekannt geben. Dieser hat sich jedoch leider seit der letzten Information nicht geändert.
Die Musterverfahren des Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion wurden vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht jeweils ausgesetzt und im April 2017, bzw. im Oktober 2018 zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Es liegt leider noch immer keine Entscheidung vor.
Wir haben nunmehr erneut nachfragen lassen und das Bundesverwaltungsgericht teilte uns aktuell mit, dass die Verwaltungsstreitsache beim BVerfG noch in Bearbeitung sei und auch nicht absehbar sei, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei.
Das Bundesverwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass es noch ältere als unsere Verfahren gäbe, die zuerst bearbeitet werden müssten. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat sich als Wiedervorlagefrist Dezember 2022 notiert. Diese Frist ist selbstverständlich nicht bindend für das Bundesverfassungsgericht, erlaubt uns jedoch den Rückschluss darauf, dass die Verfahren vermutlich in diesem Jahr nicht mehr entschieden werden.
Dafür spricht auch, dass das Bundesverfassungsgericht jedes Jahr eine Übersicht wichtiger Verfahren herausgibt, in denen es während des laufenden Jahres eine Entscheidung anstrebt.
Für das Jahr 2022 wurde diese ebenfalls herausgegeben, unsere Verfahren – die man sehr wohl in die Kategorie „wichtige Verfahren“ einordnen darf – finden sich in der Übersicht leider nicht.