14. Februar 2026

Einkommensrunde TV-L 2025/2026

Tarifeinigung umgehend und flächendeckend auf die Beamtinnen und Beamten übertragen

Die Details der Einigung


Entgelt
Die Entgelte erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich
- ab dem 1. März 2027 um weitere 2 Prozent
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent
Das Entgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 erhöht sich bereits zum 1. Januar 2027 um 2 Prozent.

Sonstige dynamisierte Entgeltbestandteile erhöhen sich ab dem 1. April 2026 um 2,82 Prozent, ab dem 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent.


Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten
Die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden, die Entgelte der dual Studierenden und die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich wie folgt:
- ab dem 1. April 2026 um 60 Euro
- ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
Die Studienentgelte für praxisintegriert dual Studierende in der betreffenden Richtlinie der TdL erhöhen sich entsprechend.


Laufzeit
Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028.

Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit wird auf 200 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,19 Euro pro Stunde. Für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 250 Euro erhöht, für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,49 Euro pro Stunde.
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird für alle Bereiche auf 100 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Schichtarbeit auf 0,60 Euro pro Stunde.
Diese Erhöhungen treten ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Die TdL wirkt auf die von einer landesbezirklichen Theaterbetriebszulage betroffenen Länder ein, im Anschluss an die Tarifrunde innerhalb der Erklärungsfrist Gespräche über die Aus-wirkungen der Erhöhung der Schichtzulage und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu führen.


Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Regelung zu Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit neu gefasst. Künftig gelten sowohl ungeplante Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind, als auch geplante Überstunden, die im Schichtplan über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus vorgesehen sind, als Überstunden. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlichen Stunden nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten, bezogen auf die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, ausgeglichen werden. Erfolgt kein rechtzeitiger Ausgleich, handelt es sich um zuschlagspflichtige Über-stunden. Das bedeutet, dass zukünftig auch bei Teilzeitbeschäftigten im Rahmen von Schicht- und Wechselschichtarbeit Überstunden entstehen können.


Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West Unkündbarkeit
Die Regelung aus dem Tarifgebiet West zur ordentlichen Unkündbarkeit nach mehr als 15 Beschäftigungsjahren nach Vollendung des 40. Lebensjahres wird ab dem 1. Juli 2027 auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt.


Arbeitszeit an Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der nichtärztlichen Beschäftigten an den Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost wird in drei Schritten abgesenkt:
- ab dem 1. Januar 2027 auf 39,5 Stunden
- ab dem 1. Januar 2028 auf 39 Stunden
- ab dem 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden


Auszubildende und dual Studierende
Übernahme der Auszubildenden und dual Studierenden
Die bisherigen Übernahmeregelungen mit der unbefristeten Übernahme ab der Abschlussnote „Befriedigend“ wird bis zum 31. Januar 2028 wieder in Kraft gesetzt. Nach der Übernahme ab Note „Befriedigend“ verkürzt sich ab dem 1. März 2026 die Stufenlaufzeit der Erfahrungsstufe 1 um sechs Monate.


Abschlussprämie
Die Abschlussprämie gemäß § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG, § 19 Abs. 1 TVA-L Pflege, § 19 Abs. 1 TVA-L Gesundheit und § 19 Abs. 1 TVdS-L wird bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Sehr gut“ oder „Gut“ auf 500 Euro erhöht. Bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Befriedigend“ oder „Ausreichend“ beträgt die Abschlussprämie 400 Euro.


Vermögenswirksame Leistung
Die Beträge der vermögenswirksamen Leistung erhöhen sich für Auszubildende und dual Studierende im Tarifgebiet Ost auf den im Tarifgebiet West bereits geltenden Betrag von 13,29 Euro monatlich.


Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz
Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz werden in den TVA-L Pflege aufgenommen und erhalten das Ausbildungsentgelt nach TVA-L BBiG. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses ist bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung möglich, höchstens für sechs Monate. Die Abschlussprämie beträgt 90 Prozent der im TVA-L Pflege festgelegten Prämie.


Studentische Beschäftigte
Es wurde eine verbesserte schuldrechtliche Vereinbarung für die studentischen Beschäftigten abgeschlossen. Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für ein Jahr be-gründet. In begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden. Auf die Rolle der vorhandenen Ombudsstellen im Konfliktfall soll hingewiesen werden.
Die Mindeststundenentgelte der studentischen Beschäftigten erhöhen sich wie folgt:
- 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026
- 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027


Freie und Hansestadt Hamburg
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die zwischenzeitlich von der TdL widerrufene Einigung über Eckpunkte zu einem Tarifvertrag über Zulagen für bürgernahe Dienste für die Hamburger Landesbeschäftigten, die der dbb schon im Oktober in Hamburg mit dem TdL-Verhandlungsführer und Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel erzielt hatte, nun doch umgesetzt werden kann. Der vereinbarte Zuschuss zum Deutschlandticket soll allerdings übertariflich umgesetzt werden.


TdL blockiert Fortentwicklung der Entgeltordnung, stufengleiche Höhergruppierung, Paralleltabelle für Lehrkräfte
Wie bereits in den vergangenen Einkommensrunden hat die TdL weitere wichtige Verbesserungen – Verhandlungen über die dringend notwendige Fortentwicklung der Entgeltordnung, die stufengleiche Höhergruppierung und die Paralleltabelle für Lehrkräfte – mit Hin-weis auf das Thema „Arbeitsvorgang“ abgelehnt. Als Voraussetzung für Verhandlungen über diese Themen hat die TdL von den Gewerkschaften eingefordert, die Definition des Arbeitsvorgangs in der Protokollerklärung zu § 12 TV-L mit sofortiger Wirkung zu verändern. Dafür hat sie einen Vorschlag erneut vorgelegt, der so bereits vor einigen Jahren eingebracht und von den Gewerkschaften klar abgelehnt worden war. Zum Hintergrund: Ein Arbeitsvorgang umfasst die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erzielen. Der Arbeitsvorgang oder die Arbeitsvorgänge, die zusammen mindestens die Hälfte der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe erfüllen, bestimmen die Zuord-nung zu einer Entgeltgruppe und damit die Eingruppierung der Beschäftigten. Die Umsetzung der Vorschläge der TdL hätten zur Folge, dass ein Arbeitsvorgang in einzelne Teile aufgespalten werden könnte. Das könnte in der Zukunft bei vielen Beschäftigten zu niedrigeren Eingruppierungen führen und würde außerdem die jahrelange Rechtsprechung zum Arbeitsvorgang ins Leere laufen lassen. Diesen Eingriff in die Eingruppierung haben die Gewerkschaften klar abgelehnt. Das Angebot, auch über diese Frage im Rahmen von Verhandlungen zur Entgeltordnung zu sprechen, hat die TdL als nicht ausreichend zurückgewiesen.


Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Für den dbb ist klar, dass die Einkommensrunde erst dann zu Ende ist, wenn das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamtinnen sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Ländern und Kommunen übertragen wurde. Dafür werden wir uns in allen betroffenen Bundesländern einsetzen.


Alle weiteren Informationen zur Einkommensrunde sind auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2025 / 2026 unter www.dbb.de/einkommensrunde abrufbar.