„Fakt ist, dass die in diesem und im vorangegangenen Tarifabschluss verabredeten Mindesterhöhungsbeträge von jeweils 75,- € bei den Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen nicht angekommen sind bzw. kommen. Fakt ist auch, dass die Besoldung in diesen Bereichen, wenn überhaupt, nur wenig über dem Niveau der sozialen Grundsicherung liegt. Fakt ist weiter, dass es das Land bislang ablehnt, für unsere Kolleginnen und Kollegen in den beschriebenen Besoldungsgruppen die Belastungen in Folge der gerade erfolgten erheblichen Steigerungen bei den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung abzumildern und die Auswirkungen wegen des bisher deutlich zu niedrig eingeschätzten Verbraucherpreisanstiegs zu berücksichtigen.
Offensichtlich haben Regierungsverantwortung tragende Sozialdemokraten ein anderes Verständnis von sozialer Gerechtigkeit, als aktuell im Wahlkampf befindliche“, so der NBB-Landesvorsitzende Friedhelm Schäfer in Reaktion auf Presseberichterstattungen, nach denen sich Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider verwundert über die NBB-Forderung nach einer Nachbesserung bei der Beamtenbesoldung gezeigt habe.
Schäfer weiter: „Fakt ist, dass die beschlossenen Besoldungs- und Versorgungserhöhungen jeweils erst zum 1. Juni der Jahre 2017 und 2018 greifen und damit zeitlich deutlich später als die Tariferhöhungen. Fakt ist zudem, dass die im Tarifabschluss von vergangenen Freitag vereinbarten linearen Erhöhungen mit dem Mindestbetrag nur einen Teil des finanziellen Volumens der Tarifeinigung ausmachen. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger, als dass dieses finanzielle Volumen auch für die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen zur Verfügung gestellt wird. Über die Frage, in welcher Form dies geschehen könnte, erwarten wir Gespräche mit der Landesregierung.“