Besoldungserhöhung zum 1. März 2019 und für die Folgejahre beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hatte am 18. Juni 2019 die Besoldungserhöhungen der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen für 2019, 2020 und 2021 für beschlossen. Jeweils zum 1. März wurden bzw. werden die Bezüge wie folgt angehoben:

  • zum 1. März 2019 um 3,16 Prozent, mindestens aber 100 €
  • zum 1. März 2020 um 3,2 Prozent
  • zum 1. März 2021 um 1,4 Prozent.

Die Anwärterbezüge steigen zum 1. März 2019 u. 1. März 2020 jeweils um 50 €.

Außerdem entfallen zudem die Besoldungsgruppen A 2 bis A 4, so dass künftig die Besoldungsgruppe   A 5 das erste Einstiegsamt ist.

Der dbb niedersachsen hatte gefordert:

  • Die Besoldungserhöhung analog zur Tariferhöhung rückwirkend ab 1. Januar für das Jahr 2019 und jeweils zum 01. Januar 2020 und 1. Januar 2021 vorzunehmen.
  • Das der Mindestbetrag auch für die Jahre 2020 und 2021 gewährt wird.
  • Übernahme der Sonderregelung für den Pflegebereich auch für Niedersachsen.

Niedersächsische Besoldungstabelle (gültig ab 01.03.2019)

Niedersächsische Besoldungstabelle (gültig ab 01.03.2020)

Niedersächsische Besoldungstabelle (gültig ab 01.03.2021)

 

 

zurück