Soweit Einzelmitglieder der Fachgewerkschaften im Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion den Hauptpersonalräten der jeweiligen Ressorts der niedersächsischen Landesverwaltung angehören, bilden diese Kolleginnen und Kollegen eine ständige Arbeitsgemeinschaft bezüglich aller ressortübergreifender Angelegenheiten.
Angesichts der deutlich gestiegenen Energiepreise sind weite Teile der Gesellschaft zunehmend betroffen und auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nehmen erhebliche Einschnitte in der eigenen Lebenssituation wahr.
So belastet die derzeitige Entwicklung der Treibstoffpreise zusätzlich auch diejenigen, die ihr privates Kraftfahrzeug zur ausschließlichen Durchführung ihrer dienstlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen. Die bestehenden Regelungen des niedersächsischen Reisekostenrechts, dabei insbesondere die aktuelle Höhe der Wegstreckenentschädigung von maximal 0,30 €, sind mittlerweile nicht einmal mehr im Ansatz ausreichend, um die tatsächlich entstehenden Kosten bei der Nutzung des privaten PKW zur dienstlichen Veranlassung abzudecken. Dabei weist die AG-HPR im NBB darauf hin, dass eine Anpassung dieser Wegstreckenentschädigung letztmalig zu Beginn dieses Jahrhunderts erfolgte. Gleichzeitig stehen den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - jedenfalls in der Fläche - vernünftige bzw. zumutbare Alternativen des öffentlichen Personennahverkehrs oftmals nicht zur Verfügung, insbesondere nicht zum durchgehenden Erhalt des aktuellen Status quo der geforderten und erbrachten Dienstleistung der Beschäftigten.
Die AG-HPR im NBB fordert die niedersächsische Landesregierung auf, diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das niedersächsische Reisekostenrecht den Gegebenheiten anzupassen. Für die für dienstliche Zwecke bereitgestellten privaten Kraftfahrzeuge der Beschäftigten sind die entstandenen Aufwendungen auskömmlich zu entschädigen.
Die AG-HPR macht in diesem Zusammenhang ihre große Sorge deutlich, dass ansonsten diese Mehrbelastung der Beschäftigten die Funktionsfähigkeit unserer niedersächsischen Verwaltung nachhaltig einschränken dürfte.